Anzeige zur Einleitung von Abwasser sowie Erlaubnisantrag zur Einleitung von Abwasser
Für die Landkreise Diepholz, Oldenburg und Nienburg/Weser stehen Ihnen einige Formulare als PDF-Datei zur Antragstellung bei den unteren Wasserbehörden zum download bereit:
- Antragstellung bei den unteren Wasserbehörden (geklärte Abwässer)
(Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Einleitung von geklärtem Abwasser ins Grundwasser bzw. ein oberirdisches Gewässer aus einer Kleinkläranlage nach § 8 in Verbindung nach § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)). - Antragstellung bei den unteren Wasserbehörden (unbelastetes Niederschlagswasser)
(Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Einleitung von unbelastetem Niederschlagswasser in das Grundwasser (Untergrund) bzw. in ein Oberflächengewässer).